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Versicherung der Geschäfte

Versicherung der Geschäfte erfolgt von einem beliebigen Gardisten mit einem roten Abzeichen oder auch einem höherrangigen Abzeichen und ermöglicht es dem Händler, sein Eigentum (falls er betrogen wurde) zurückzubekommen. Dafür muss er sich an die Garde der Unantastbaren im laufe der nächsten 7 Tage wenden..

Jeder Händler hat das Recht darauf, seine Geschäfte zu versichern.
Die Versicherung des Geschäftes wird von einem beliebigen bevollmächtigten Gardisten mit einem roten Abzeichen oder einem höherrangigen Abzeichen durchgeführt.
Die Versicherung des Geschäftes darf nicht später erfolgen als in den nächsten 24 Stunden, nachdem das Geschäft abgeschlossen wurde.

Versicherungskosten:
7% von der gesamten Summe des Geschäftes für Level 4 bis Level 6.
8% von der gesamten Summe des Geschäftes für Level 7.
10% von der gesamten Summe des Geschäftes für Level 8.
12% von der gesamten Summe des Geschäftes für Level 9.

* Die gesamte Summe ist die Summe, die der Darlehensnehmer zurückzahlen muss.

- Ohne einen Eintrag des bevollmächtigten Gardisten* in das Geschäftethema im Forum zählt diese Geschäftsversicherung als ungültig. Und das Geld wird nicht zurückgezahlt.
- Die Garde der Unantastbaren hat Recht darauf, das Geschäft NICHT zu versichern.
- Die Geschäfte, die nicht nach entsprechenden Regeln registriert wurden, werden NICHT versichert.
  Falls man dennoch versucht, ein solches Geschäft zu versichern, wird das Geld nicht zurückgezahlt.

* Bevollmächtigter Gardist ist der, der ein rotes Abzeichen hat (oder ein höheren höherrangiges Abzeichen).

- Die Versicherung des Geschäftes, kann NUR der Kreditor anmelden.
- Für die Rückzahlung des verlorenen Eigentum müssen Sie Anzeige im speziellen Forumsthema schreiben (Und eine kleine Notiz mit dem Text "Versichert").

* Die Summe, die ihnen,die Garde zurückzahlen wird ,gleicht der Summe der Pacht.

Versicherungsregeln:
1) Es wird ein Vertrag abgeschlossen mit der Unterzeichnung der beiden Seiten.
2) Ein mündlicher Vertrag mit den bevollmächtigten Gardisten.
3) Geldüberweisung auf die Rechnung der Versicherungsfirma.
4) Benachrichtigung des bevollmächtigten Gardisten.
5) Unterschrift des Gardisten in dem Versicherungsthema.
Ihr Geschäft ist versichert.

Viel Glück.


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